Wann steht Pflegegeld für Pflegebedürftige in der EU zu?
Man kann in der EU weiterhin Pflegegeld beziehen
Pflegebedürftige Deutsche können in der Eu weiterhin Pflegegeld von der gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Wenn man innerhalb der EU oder in den EWR-Staaten (Norwegen, Island, Lichtenstein und Schweiz) umzieht, hat man weiterhin Recht auf Pflegegeld. Man erhält dieses Geld auf das eigene Konto überwiesen.
Ausländische Pflege
Deutsche gesetzliche Pflegekasse hat die Pflicht Pflegegeld an Pflegebedürftige innerhalb der EU zu zahlen. Pflege- Sachleistungen werden nicht in der gleichen Höhe erstattet, welche Summe man in Deutschland bekommt. Laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) muss die Pflegeversicherung Pflegegeld an Pflegebedürftige zahlen.
Wie ist es mit Pflegesachleistungen bei Pflege in der EU?
Bevor Sie ins Ausland umsiedeln, wäre von Vorteil mit der eigenen gesetzlichen Krankenkasse abzuklären, welche Leistungen von der KK ersattet werden können. Im Falle eines Umzugs ins Ausland beträgt der Unterschied 800.-€ im Monat zwischen den bezahlten Summen in Deutschland und der EU.
Deutsche Pflegestufen, bzw. Pflegegrade
Pflegestufen wurden zu Pflegegraden
Nachdem in das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) am 01.01.2016 in Kraft getreten war, wurde die Entscheidung getroffen, dass die aktuellen Pflegestufen zum 1. Januar 2017 durch die fünf Pflegegrade abgelöst werden sollen.

Was bedeutet einen Pflegegrad zu haben?
Am 01.01.2017 bekamen die Pflegestufen neue Namen. Der neue Name, der Pflegegrad dient für die Bewertung von Pflegebedürftigkeit. Fünf Pflegegrade wurden ausgearbeitet.
Man hat die vier Pflegestufen gegen fünf Pflegegrade getauscht. Dieser Tausch soll dafür dienen, dass die zukünftigen Pflegebedürftigen einem Pflegegrad besser zugeordnet werden können.
Bezahlt die Pflegekasse Pflegegeld in der EU?
Pflegebedürftige in der EU erhalten Pflegegeld, aber keine Pflegesachleistungen. Wenn der erste Wohnsitz sich nicht in der EU oder in der Schweiz befindet, wird anders gelregelt.
Diese Beträge können Sie vom Staat bekommen
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit besteht einem die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantragen. Die Einstufung erfolgt von der MDK (Medizinischer Dienst), man kann einer der 5 Pflegegrade bekommen.
Bei Pflegegrad eins steht einem noch kein Pflegegeld zu. Bei Pflegegrad zwei kann man schon mit Pflegegeld rechnen. Je pflegebedürftiger man wird, desto höher wird die Einstufung und desto mehr Pflegegeld kann man bekommen. Die Voraussetzung der staatlichen Unterstüzung ist die Antrag-Stellung auf Pflegegeld.
Diese Tabelle hilft Ihnen dabei, über das Pflegegeld in Deutschland einen Überblick zu schaffen:
Pflegebefürftigkeit in Graden | Pflegebedarf | Leistungen pro Monat |
Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | – |
Pflegegrad 2 | Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt | 316 € |
Pflegegrad 3 | schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 545 € |
Pflegegrad 4 | schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 728 € |
Pflegegrad 5 | schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und hohe Pflegebedarf | 901 € |
Österreichische Pflegestufen und das Pflegegeld – Stand 2019
Seit 1993 steht einem in Österreich das Pflegegeld zu, welche Höhe erhält, hängt von den Pflegestufen ab. Das Pflegegeld beträgt etwa 3 % der Sozialleistungen. Die eingestufte Pflegestufe kommt auf die Anzahl der gepflegten Stunden an. Die Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen soll damit festgelegt werden.
Die 7 Pflegestufen nach Stunden
Es gibt in Österreich 7 Pflegestufen. Diese werden, neben anderen Voraussetzungen, anhand des zeitlichen Aufwands für die Pflege bemessen. Von der Pflegestufe hängt wiederum die Höhe des Pflegegeldes ab. Für die erste Pflegestufe ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat erforderlich.
Pflegestufe 1 – mehr als 65 Stunden
Bei einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden wird in der Pflegestufe 1 ein monatliches Pflegegeld in der Höhe von 160,10 Euro bezahlt.
Pflegestufe 2 – mehr als 95 Stunden
Bei einem Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden wird in der Pflegestufe 2 ein monatliches Pflegegeld in der Höhe von 295,20 Euro bezahlt.
Pflegestufe 3 – mehr als 120 Stunden
Bei einem Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden wird in der Pflegestufe 3 ein monatliches Pflegegeld in der Höhe von 459,90 Euro bezahlt.
Pflegestufe 4 – mehr als 160 Stunden
Bei einem Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden wird in der Pflegestufe 4 ein monatliches Pflegegeld in der Höhe von 689,80 Euro bezahlt.
Pflegestufe 5 – mehr als 180 Stunden
Bei einem Pflegebedarf mit einem außergewöhnlichen Pflegeaufwand für die Pflegeperson von mehr als 180 Stunden wird in der Pflegestufe 5 ein monatliches Pflegegeld in der Höhe von 936,90 Euro bezahlt.
Pflegestufe 6 – mehr als 180 Stunden
Bei einem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden werden in der Pflegestufe 6 monatlich 1.308,30 Euro bezahlt, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder wenn die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.
Pflegestufe 7 – mehr als 180 Stunden
Bei einem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden werden in der Pflegestufe 7 monatlich 1.719,30 Euro bezahlt, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.
Die Leistungen nach Pflegegraden sehen in Österreich folgendermaßen aus:
Pflegegrade | Pflegebedarf | Pflegegeld monatlich |
1 | mehr als 65 Stunden | 160,10 € |
2 | mehr als 95 Stunden | 295,20 € |
3 | mehr als 120 Stunden | 459,90 € |
4 | mehr 160 Stunden | 689,80 € |
5 | mehr als 180 Stunden | 936,90 € |
6 | mehr als 180 Stunden (zeitlich unkontrollierbar) | 1308,30 € |
7 | mehr als 180 Stunden (keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten ) | 1719,30 € |
Schweizer Pflegegeld und Begriff von Pflegestufen
Pflegekosten
Nach der Pflegestufe (Faktor Betreuungszeit) nach den 12 BESA Stufen und den erbrachten Maßnahmenpakete MP 1 bis 5 (Pflegetätigkeiten) ergeben sich die Pflegekosten nach BESA.
Maßnahmenpakete MP 1 bis 5 (Pflegetätigkeiten)
MP 1 = Psychogeriatrische Leistung
MP 2 = Mobilität, Sensorik und Motorik
MP 3 = Körperpflege
MP 4 = Essen und Trinken
MP 5 = Medizinische Pflege
Höhe des Pflegegeldes
Man bekommt das Pflegegeld einmal pro Monat. Die Höhe des Betrags ist abhängig von der Pflegestufe, die man hat. Diese sagt aus, wie viel Pflege man täglich benötigt.
Leistungsübersicht über Pflegefinanzierung in der Schweiz
Pflegegrade | Pflegebedarf | Pflegegeld |
1 | bis 20 Min. | 18,80 CHF |
2 | von 21 Min. bis 40 Min. | 20,70 CHF |
3 | von 41 Min. bis 60 Min. | 30, 20 CHF |
4 | von 61 Min. bis 80 Min. | 45,20 CHF |
5 | von 81 Min. bis 100 Min. | 54,70 CHF |
6 | von 101 Min. bis 120 Min. | 71,40 CHF |
7 | von 121 Min. bis 140 Min. | 87, 70 CHF |
8 | von 141 Min. bis 160 Min. | 101,70 CHF |
9 | von 161 Min. bis 180 Min. | 112.10 CHF |
10 | von 181 Min. bis 200 Min. | 136,30 CHF |
11 | von 201 Min. bis 220 Min. | 166,20 CHF |
12 | von mehr als 220 Min. | 187,90 CHF |
Bedingungen von Pflegegraden
Das Gutachten beurteilt die Pflegebedürftigkeit, wie weit man selbstständig handeln kann. Diese misst man in 6 Modulen, um die Gesamtbewertung zu bekommen. Aufgrund dieses Gutachtens entsteht der jeweilige Pflegegrad.
Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Folgende Module werden bewertet:
Mobilität (körperliche Beweglichkeit, Fortbewegen, Treppensteigen, etc.)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und sprechen, Orientierung über Ort und Zeit, etc.)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Unruhe in der Nacht, Ängste oder Aggressionen, etc.)
Selbstversorgung (selbstständig waschen, auf Toilette gehen, etc.)
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Fähigkeit Medikamente selbstständig einzunehmen, Zurechtkommen mit Hilfsmitteln wie Rollator, selbstständig den Arzt aufsuchen können, etc.)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Tagesablauf selbstständig gestalten, mit anderen Menschen in Kontakt treten, etc.)
Quelle:pflege.de